Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Stand: Juni 2024

Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern oder Tagungsräumen zur Beherbergung oder zur anderweitigen, vertragsgemäßen Nutzung der Hotelräumlichkeiten, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurden.
  4. Mit Datum dieser AGB verlieren alle vorherigen AGB ihre Gültigkeit. Es gilt grundsätzlich die aktuelle Version der AGB.

§ 1 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bericht ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
  4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

§ 2 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Der vereinbarte Preis schließt die beim Vertragsabschluss gültige jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Für den Fall eine Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung, ist das Hotel berechtigt, auch nachträglich den vereinbarten Preis um die Höhe der preislichen Veränderung anzupassen. Die Stornierungsbedingungen gemäß § 4 bleiben davon unberührt. Es entsteht kein Sonderkündigungsrecht.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

§ 3 Infektionsschutzgesetz, ansteckende Krankheiten

  1. Das Hotel ist verpflichtet, Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz oder aus Verordnungen zum Schutz der Gesundheit der Stadt, des Landkreises, des Landes oder des Bundes durchzuführen und die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen durchzusetzen und zu überwachen.
  2. Bei Verstößen gegen diese Gesetze und Verordnungen kann das Hotel zum Schutz der Gäste und der Mitarbeiter Maßnahmen zur Einhaltung oder Durchsetzung der Verordnungen ergreifen. Diese Maßnahmen können unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel bis zum Hausverbot mit sofortiger Abreise der Gäste reichen.
  3. Bei Verstößen gegen die oben genannten Verordnungen haften die Gäste für entstandene Schäden. Ein Anspruch auf Auszahlung der gebuchten Leistungen bei vorzeitiger Abreise entsteht nicht.
  4. Die Kosten für Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Verordnungen und Gesetze gefordert werden, trägt der Gast. Dazu gehören z.B.: Mund-Nasen-Schutz, Testungen und ähnliche Anordnungen. Die Kosten für Schutzmaßnahmen, die vom Hotel zur Verfügung gestellt werden, um die Auflagen der Verordnungen zu erfüllen, werden dem Gast in Rechnung gestellt.
  5. Sollten nach der Anreise während des Aufenthaltes Krankheitssymptome auftreten, die auf ansteckende Krankheiten hindeuten könnten (z.B. Corona, Noro-Virus o.ä.), ist das Hotel berechtigt, für alle Mitreisenden Quarantäne anzuordnen und die Gäste aufzufordern, das gebuchte Zimmer nicht zu verlassen. Das Hotel ist berechtigt, eine zeitnahe Abreise der Gäste anzuordnen. Diese Abreise befreit nicht von der Zahlungspflicht aus dem Hotelaufnahmevertrag der gebuchten Leistungen.
  6. Das Hotel stellt alle vertraglich geregelten Leistungen zur Verfügung. Sollte es aufgrund von aktuellen behördlichen Verordnungen zu Einschränkungen bis hin zum Verbot von Leistungen kommen, gerät das Hotel nicht in Leistungsverzug. Ein Recht auf Preisminderung oder zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag wird dadurch nicht begründet.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalieren:
    1. Bis 6 Wochen vor Anreise ist ein Rücktritt vom Vertrag kostenfrei möglich. Bei Stornierungen, die innerhalb von 6 Wochen bis 10 Tagen vor Anreise erfolgen, werden 50%, ab 10 Tagen bis zum Anreisetag 80% und bei Nichtanreise 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
    2. Verringerungen in der Personenzahl aus dem Beherbergungsvertrag oder Minderungen der Übernachtungen berechtigen das Hotel ebenfalls, den Ausfall mit 80% des ursprünglichen Preises in Rechnung zu stellen.
    3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 5 Umbuchung durch den Gast

  1. Umbuchungen des vertraglichen Reisezeitraumes durch den Hotelgast sind nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel grundsätzlich möglich. Der vereinbarte Reisepreis kann dabei nicht gemindert werden, falls die umgebuchte Reise vom Preis her günstiger wäre. Ein rechtlicher Anspruch durch den Beherbergungsvertrag auf Umbuchung ist ausgeschlossen.
  2. Die Stornierungsbedingungen aus §4 Abs. 4 der AGB sind im Falle der Reiseumbuchung ausgeschlossen. Bei Nichtantritt der Reise oder der Stornierung werden 80% des Reisepreises fällig. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

§ 6 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Das Hotel kann bei Online-Buchungen innerhalb von 48 Stunden nach Buchungseingang die Buchung ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren.
  3. Das Hotel kann aus wichtigem Grund bis 7 Tage vor Anreise die Buchungen stornieren, ohne schadensersatzpflichtig zu werden. Dieser wichtige Grund kann unter anderem sein: ansteckende Krankheiten im Haus, keine Möglichkeiten, die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen z. B. durch Personalausfall. Bereits geleistet Anzahlungen werden vollständig erstattet.
  4. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen den „Geltungsbereich“ Absatz 2 vorliegt.
  6. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  7. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 7 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Die Hotelleistungen – insbesondere die Verpflegungsleistungen – stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr ebenfalls zur Verfügung. Leistungen, die vor dieser Zeit in Anspruch genommen werden, müssen gesondert bezahlt werden.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Kundenzufriedenheitsumfrage

  1. Zur Qualitätssicherung kann das Hotel binnen 7 Tagen nach Abreise des Gastes bei Vorlage einer E-Mail-Adresse eine Kundenzufriedenheitsumfrage durchführen. Diese Umfrage ist freiwillig und ist Bestandteil des Hotelaufnahmevertrages, wodurch keine Einwilligung des Gastes vorliegen muss.

§ 9 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.000,-, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 750,-. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 1.000 Euro im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
  5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  6. Nachrichten Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

§ 10 Schlussabstimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten -ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.